Aktuell

Clubabend am 29.2.24

Der am „Schalttag“ auch von den Partnerinnen der Brüder gut besuchte Clubabend mit dem Vortrag von Bruder Hans-Joachim Pohlmann,, Rechtsanwalt und Notar, machte allen Anwesenden den Unterschied zwischen den beiden Willenserklärungen deutlich. Für Menschen, die ihren Willen nicht selbst artikulieren können oder zu keinen selbstbestimmten eindeutigen Entscheidungen mehr in der Lage sind, legt die Patientenverfügung den Umfang ärztlichen Handelns fest, während die Vorsorgevollmacht die Entscheidungen zu wirtschaftlichen oder sonstigen Fragen in die Hände vertrauenswürdiger Personen legt.

Zunächst erläuterte Bruder Pohlmann Sinn und Zweck der Vorsorgevollmacht. Das Betreuungsgericht ist verpflichtet eine(n) Betreuer:in zu bestellen, sollte ein betroffener Mensch niemandem eine Vollmacht erteilt haben. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn jemand keine vertrauenswürdigen Personen im eigenen Umfeld kennt. Bei Ehepaaren sollte das Gericht den Ehepartner bestellen, wenn keine Gründe dagegen sprechen, selbst wenn keine Vorsorgevollmacht existiert. Eine notariell bestätigte Vorsorgevollmacht ist immer dann empfehlenswert, wenn Dinge von großem Wert existieren (z.B. Immobilien), weil der Betreuer / die Betreuerin in vollem Umfang über diese Werte verfügen und entscheiden kann. Bruder Pohlmann erläuterte dies sehr anschaulich anhand einiger eingängiger Beispiele.

Hans-Joachim Pohlmann
Wolfgang Lenz, Meister vom Stuhl

Die Patientenverfügung legt im Gegensatz dazu die Möglichkeiten ärztlichen Handelns fest, sollte jemand nicht mehr zu eigenständigen medizinischen Entscheidungen fähig sein. Die Verfügung legt den Zeitpunkt ihrer Gültigkeit fest. Hier seien beispielhaft der Sterbeprozess oder das Eintreten eines hoffnungslosen gesundheitlichen Zustandes genannt. Ob diese Situation eingetreten ist, wird von ärztlicher Seite diagnostiziert. Außerdem legt die Verfügung noch den individuell gewünschten Behandlungsrahmen nach Eintritt der Zwangslage fest.

Dies ist eine sehr persönliche Entscheidung mit einer Vielzahl unterschiedlicher Möglichkeiten. Ob ein Mensch so lange am Leben gehalten werden möchte, wie es geht, oder ob er nur Pflege oder Schmerztherapie ohne zusätzliche lebenserhaltende Maßnahmen wünscht, sollte jeder für sich selbst festlegen. Eine potentielle Organspende kann die Fortsetzung lebenserhaltender Maßnahmen notwendig machen, selbst wenn sie temporär der Patientenverfügung widersprechen.

Es entwickelte sich anschließend ein lebhafter Austausch von Fragen und Meinungen, in der neben manchem Einzelbeispiel auch einige persönliche Punkte geklärt werden konnten.

Weiterführende Informationen stehen zum Beispiel bei der Bundesärztekammer zur Verfügung.

15. Februar 2024

Rund 40-50 Teilnehmer kamen zum Gästeabend der Loge Zur alten Linde am 15. Februar, um dem äußerst lebhaften Vortrag von Dr. med. Bernd Schmude aus Frankfurt zu lauschen.

Dr. Schmude ist Schulmediziner, glaubt aber aus eigener Erfahrung, dass komplementäre Ansätze zur Stärkung des Immunsystems kolossal wichtig sind. Er selbst hatte Ende der 1990er Jahre eine Krebsdiagnose mit einer prognostizierten Lebenserwartung von noch drei Jahren bekommen. Er hat sich da heraus gekämpft, mit Optimismus, einem sehr starken Überlebenswillen und sicherlich auch Glück. Seitdem zieht er durchs Land und macht den Menschen Mut.

Eine positive, optimistische Lebenseinstellung, Bewegung (intensives Spazierengehen genüge bereits), bewusstes Essen ohne Selbstkasteiung und sogar Genuss in Maßen seien die besten Voraussetzungen, dass das Immunsystem des Körpers auch mit Krebszellen, die jeder Mensch durch „Programmierfehler“ immer wieder produziert, fertig wird. Dr. Schmude schloss mit der Feststellung, dass Lachen und auch schon nur Lächeln extrem förderlich sind.

Halböffentliche Veranstaltung der Loge Zur alten Linde am Sonntag, 21.1.24, 10:30 Uhr

Knapp 60 Zuhörer folgten unserer Einladung zur ersten Veranstaltung der neu aufgelegten Reihe „Im Gespräch mit…“, die zum letzten Mal vor rund 25 Jahren mit dem damaligen Oberbürgermeister Langemeyer, damals noch im 18. Stock des Harenberg City Centers, stattgefunden hatte.

Um 10:45 Uhr eröffnete der „Altstuhlmeister“ Arnim Schneider in Vertretung des erkrankten Wolfgang Lenz die Veranstaltung, begrüßte die Anwesenden und stellte die Gesprächsteilnehmer vor.

Polizeipräsident Gregor Lange war als erster unserer Einladung gefolgt. 75 Minuten stellte er sich den Fragen von zwei Brüdern. In einem sehr angenehmen Gesprächsklima ging es um die Herausforderungen, denen sich die Polizei in einer sich stark ändernden Welt stellen muss, aber auch um das Demokratieverständnis des Polizeipräsidenten. Er führte aus, dass vornehmste Aufgabe der Polizei tatsächlich die Verteidigung der Freiheitsrechte von uns allen ist. Gregor Lange verwies auf die Erfolge der Polizei in den letzten zehn Jahren, so ist die Zahl der registrierten Straftaten in diesem Zeitraum um 30% zurückgegangen.

Sonntag, 21.1.24, 10:30 Uhr

Durch die Verlegung unseres Neujahrsempfangs in den August ist im Januar eine Vakanz entstanden, die wir durch das Wiederaufleben-Lassen einer früheren Veranstaltungsreihe schließen.

Im Rahmen dieser wieder neu aufgelegten Reihe Im Gespräch mit… wollen wir Bürgerinnen oder Bürger unserer Stadt zu Wort kommen lassen, die etwas bewegen – in der Politik, der Wirtschaft, der Kultur, dem Sports, den Religionen.

Am 21. Januar begrüßen wir dazu unseren Polizeipräsidenten Gregor Lange, der im 10. Jahr seiner Amtszeit ist. Seine Gesprächspartner werden neben unserem Vorsitzenden (dem „Meister vom Stuhl“) ein Stadtdirektor a.D. und ein Unternehmer und Buchautor aus Dortmund sein.